Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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5. Wirtschaft
95.013 |
Bundesgesetz über die
technischen Handelshemmnisse |
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Entraves techniques au
commerce. Loi |
Botschaft: 15.02.1995 (BBl II, 521 / FF II, 489)
Ausgangslage
Technische Handelshemmnisse beeinträchtigen den
grenzüberschreitenden Warenverkehr. Sie sind auf unterschiedliche Anforderungen an
Produkte, auf die unterschiedliche Anwendung von Vorschriften über Produkte oder auf die
Nichtanerkennung beispielsweise von Produkteprüfungen oder -zulassungen zurückzuführen.
Für ein international so intensiv verflochtenes Land wie die Schweiz kommt den damit
verbundenen gesamtwirtschaftlichen Kosten erhebliche Bedeutung zu. Das Bundesgesetz über
die technischen Handelshemmnisse (THG) hat zum Ziel, diesbezüglich ungerechtfertigte
Behinderungen zu vermeiden, abzubauen und zu beseitigen. Es bildet einen wesentlichen
Pfeiler unter den Massnahmen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung. Der Entwurf ist als
Rahmenerlass konzipiert. Es soll lenkend und koordinierend auf die sektoriellen
Produktegesetzgebungen einwirken und diese, soweit erforderlich, ergänzen. Der Entwurf
stimmt mit dem einschlägigen Staatsvertragsrecht überein. In einem Anhang werden
einzelne Bestimmungen bestehender Bundesgesetze geändert, um unmittelbare Widersprüche
zwischen dem THG und der betreffenden Sektorgesetzgebung zu vermeiden.
Verhandlungen
SR |
22.06.1995 |
AB 1995, 772 |
NR |
03.10.1995 |
AB 1995, 2057 |
SR |
04.10.1995 |
AB 1995, 1014 |
SR / NR |
06.10.1995 |
Schlussabstimmungen (45:0 / 175:2) |
Der Ständerat stellte fest, dass die Beseitigung
der technischen Handelshemmnisse eine der prioritären Aufgaben der Aussen- und der
Binnenwirtschaftspolitik sei. Das Gesetz wurde mit 23 Stimmen ohne Gegenstimme angenommen,
nachdem lediglich kleinere Retouchen am Entwurf des Bundesrates angebracht worden waren.
Im Unterschied zum Ständerat beschloss der Nationalrat,
dass die technischen Vorschriften so ausgestaltet werden, dass "sie sich nicht"
- statt "möglichst wenig" - "als technische Handelshemmnisse
auswirken". Zusätzlich sollen sie zu diesem Zweck generell und nicht nur "in
der Regel" auf die technischen Vorschriften der wichtigsten Handelspartner der
Schweiz abgestimmt werden. - Auf diese restriktivere Fassung des Nationalrates schwenkte
dann auch der Ständerat ein.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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